Allgemeinde AGB des Reit- und Pensionsstall Sperl
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reit- und Pensionsstall Sperl (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler/Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge/Buchungen.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
2.1 Reitunterricht / Reit-Abos
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Unterrichtsangebote
Gruppen Stunde 60 Minuten – 4 bis 6 TN – Abo Preis 99€/Monat – Einzelpreis/Schnupperpreis 25€
Schritt-Trab Kleingruppe 30 Minuten – 3 TN – Abo Preis – 99€/Monat – Einzel/Schnupperpreis 25€
Kleine Pony Schule 60 Minuten – 4 bis 6 TN – Abo Preis 93€/Monat – Einzelpreis/Schnupperpreis 23€
Einzelunterricht mit SP 30 Minuten – 1TN – Abo Preis 168€/Monat - Einzelpreis/Schnupperpreis 43€
Einzelunterricht mit SP 30 Minuten – 1TN – Abo Preis 84€/Monat -
Im 2-Wochen takt Einzelpreis/Schnupperpreis 43€
Einzelunterricht mit PP 30 Minuten – 1TN – Abo Preis 130€/Monat - Einzelpreis/Schnupperpreis 35€
Einzelunterricht mit PP 30 Minuten – 1TN – Abo Preis 65€/Monat -
Im 2-Wochen takt Einzelpreis/Schnupperpreis 35€
Reitpädagogik / Eltern-Kind-Reiten 45 Minuten – 4 bis 6 TN – Abo Preis 48€/Monat
2-Wochen-takt Einzelpreis / Schnupperpreis 28€
Diese Zeit ist exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Ggf kann dies aber Teil des Unterrichts sein, wenn Reitschüler dies noch nicht selbstständig machen können.
2.1.a Zahlungsbedingungen:
Die Monatsbeiträge sind eine Mischkalkulation, berücksichtigt sind alle Feiertage im Kalenderjahr – hierfür gibt es keine Ersatztermine. Ebenso sind betriebsbedingte Absagen (max. 3 Stunden im Jahr) wegen Hitze, Sturmwarnung oder ähnlicher Ereignisse (wetterbedingte Gefahr für Reitschüler:innen) berücksichtigt.
Der Monatsbeitrag ist immer bis zum 5. des Monats zu begleichen.
Zahlungsarten: Lastschrift, Überweisung in Sonderfällen auch Barzahlung.
Überweisung:
Volksbank Odenwald Katharina Sperl IBAN: DE57 5086 3513 0005 1528 87 BIC: GENODE514MIC Verwendungszweck: „Name Reitschüler:in + Tag und Unterrichtszeit“ Bsp: Karla Musterfrau_Donnerstag_18 Uhr
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
2.1.b Absage- Storno Kündigungsbedingungen:
Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reit-Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Kündigung eines Reit-Abos
Ein Reitabo beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
2.1.c Gestaltung des Unterrichts:
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die Dauer der Reitstunde hängt von dem jeweiligem Unterrichtsart ab die ausgesucht wird.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
2.1.d Pflichten Reitschüler:
Verhalten:
Reitschüler sollten sich ruhig und respektvoll gegenüber dem Pferd verhalten. Grobe oder hektische Bewegungen, laute Geräusche oder Schläge sind zu vermeiden.
Pflichten gegenüber dem Reitlehrer und der Reitschule:
Anweisungen und Regeln befolgen:
Reitschüler sind verpflichtet, die Anweisungen des Reitlehrers während des Unterrichts zu befolgen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Hilfen korrekt und dem Ausbildungsstand entsprechend einsetzen.
Einhaltung der allgemeinen Stall- und Reithallenordnung siehe Punkt 6.
Ausrüstung:
Reitschüler müssen geeignete Reitausrüstung tragen Siehe Punkt 4.
Pünktlichkeit & Vorbereitung des Pferdes:
Reitschüler sollten pünktlich vor dem Unterricht erscheinen und ihre Anwesenheit rechtzeitig melden. Jeder Reitschüler (außer Pony Schule und Reitpädagogik) ist selbst verantwortlich sein Pferd vor den Unterrichts rechtzeitig zu Reitstundenbeginn zu holen und vorzubereiten. Ist dies nicht der Fall kann diese Zeit vom Unterricht abgezogen werden oder sogar kostenpflichtig entfallen.
Gesundheit der Schulpferde:
Reitschüler sollten darauf achten, dass das Pferd gesund ist und sich wohlfühlt. Vor und nach dem Reiten putzen und Hufe auskratzen.
Ggf. nach der Arbeit füttern. Je nach Witterungszustand das Pferd dementsprechend nachbereiten (Bei Hitze schweiß ausbürsten, Decke anziehen oder ähnliches)
Bei Auffälligkeiten (z.B. Lahmheit, mangelnder Appetit) sollte dies dem Reitlehrer oder dem Stallpersonal gemeldet werden.
Die Unterrichtszeit ist exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde (Ggf. Pferd von der Koppel holen, putzen, satteln trensen..etc). Diese erfolgt durch den Reiter (außer Pony Schule und Reitpädagogik), der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Können Schüler noch nicht selbständig ihr Pferd vorbereiten kann der Reitlehrer entscheiden dies zum Teil des Unterricht werden zu lassen.
2.1.e Unterrichtsentfall seitens des Reitbetriebes
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse (Max. 3 Stunden im Jahr pro Schüler). Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
2.2 Ausritte
Gegenstand des Vertrags sind Ausritte.
Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, einen Ausritt bucht und die Anzahlung bei uns eingegangen ist. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Beim Ausritt orientieren wir uns am schwächsten Reiter und die Witterungsverhältnisse, was Einfluss auf die Gangarten während des Ausritts haben kann.
Außerdem nehmen wir auf das Befinden unserer Pferde/Ponys Rücksicht (Bsp. heiße Tage im Sommer).
Wir versuchen immer alle 3 Gangarten bei einem Ausritt zu reiten. Die oben genannten Dinge können dies allerdings Einschränken oder Verhindern.
Angebote:
2,5 h Tour 85,00€ pro TN
4-5 h Tour mit Snacks 145,00€ pro TN
Sondertermine (ab 5 Personen) 35€/pro TN/pro Stunde – für jede weitere Stunde +25€/pro TN / pro Stunde
Die oben genannte Zeit ist ab aufsitzen des Pferdes bis absitzen (Puffer von bis zu 15 Minuten später oder länger) bei der 4-5 Stunden Tour ist hier eine Pause von 30-45 Minuten inklusive.
Zusätzlich zur oben angegeben Zeit kommt also hinzu:
Planung für Vorbereitungszeit der Pferde und Reiter ca 60 Minuten – Planung zur Nachbereitung der Pferde ca 30 Minuten.
Der Gesamtaufenthalt ist also ca 1,5h länger.
2.2.a Zahlungsbedingung
Die Anmeldung wird nur gültig mit der Anzahlung von 50€ die Überweisen wird. Der Restbetrag wird bar vor Ort gezahlt.
2.2.b Absage – Stornobedingungen des Teilnehmer
Bei Absage erfolgt keine Rückerstattung, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. (Siehe Warteliste der Einzelnen Buchungen – Ersatzteilnehmer muss Teilnahme bestätigen)
Wenn ein Ersatzteilnehmer nachrücken kann, so wird die geleistete Anzahlung als Guthaben im Reitbuch gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.2.b Absagebedingungen des Betriebes
Der Betrieb behält sich vor die Ausritte kurzfristig abzusagen, für einzelne Teilnehmer oder des kompletten Ritts, aus Gründen von Krankheit (Pferd oder Leiter des Ausrittes) oder extreme Witterungsverhältnisse (Hitze, Sturmwarnung oder ähnliches)
Die geleistete Anzahlung wird dann als Guthaben im Reitbuch gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.2.c Voraussetzungen der Teilnehmer
*Unverträglichkeiten und Allergien sind bei Anmeldung anzugeben
Richtige Reitausrüstung Siehe Punkt 4.
Voraussetzungen:
Dein Körpergewicht liegt unter 85 KG (da unsere Pferde diese maximale Tragelast haben)
Wir reiten Western und du bist sicher in Schritt, Trab und Galopp. Du hast einen unabhängigen und gelösten Sitz und kannst zügelunabhängig in Schritt, Trab und Galopp reiten. Ausritte bringen ein erhöhtes Risiko mit sich – da Pferde Flucht Tiere sind und im Gelände mehr Reize vorhanden sind, die dieses Verhalten auslösen können. Deshalb ist es wichtig, dass du in allen Gangarten sicher bist.
2.2.d Verhaltensregeln
Unsere Verhaltensregeln zum Schutz & Wohlbefinden aller Teilnehmenden:
-Die anleitende Person/Pferd wird unter keinen Umständen überholt
-Wir reiten im Trab und Galopp ausschließlich in der Abteilung hintereinander
-Es wird generell nicht überholt
-Den Anweisungen der anleitenden Person ist bitte zum Schutz aller immer Folge zu leisten
-Die Nutzung des Handys während des Ausritts erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, wovon wir allerdings abraten
-Die Überprüfung der Ausrüstung erfolgt in Eigenverantwortung. Gerne steht dir die anleitende Person bei Fragen zur Verfügung
-Möglichen Verkehr von hinten/seitlich bitten wir zu beachten
Einhaltung der allgemeinen Stall- und Reithallenordnung siehe Punkt 6.
2.3.Reithallen Nutzung
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung unserer Reithalle. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer/Nutzer in unserem Online-Buchungssystem registriert und ein Abo abschließt oder einzelne Zeiten bucht. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen
Angebot:
Variante 1: Monatliche Nutzung (Abo): 49€ monatlich pro Pferd/Mensch
- Nutzung/Buchung über das Buchungssystem Reithalle
- Keine Beschränkung der Häufigkeit oder Dauer der Nutzung
- Nutzung der gängigen Materialien inklusive (Stangen, Pylone, Equikinetic Dualgassen)
- Nutzung von mehreren Personen/Pferden gleichzeitig - Bahnregeln sind zu beachten!
- Keine externen Trainer / Unterrichtserteilung erlaubt
- Buchung des Abos entweder pro Pferd / oder pro Mensch ein Abo
(Bedeutung – wenn du mehrere Pferde hast sie aber alleine reitest brauchst du nur ein Abo – reitest du mit mehren Pferden gleichzeitig z.B. mit einer Reitbeteiligung braucht man ein zusätzliches Abo. ODER du hast du ein Pferd das mehrere Leute reiten an unterschiedlichen Tagen benötigt man hier auch nur ein Abo – dann gilt es pro Pferd.
Variante 2: Exklusiv Nutzung: Kleine Halle 20€/Stunde pro Mensch/Pferd - Große Halle 45€/ Stunde pro Mensch/Pferd
Exklusive alleinige Reithallen Nutzung! Du hast die Reithalle für diese Zeit komplett für dich alleine reserviert
- Externe Trainer nach Absprache möglich
- Nutzung nur außerhalb des Belegungsplanes Reitunterricht & Veranstaltungen über das Buchungssystem Reithalle
- Nutzung der gängigen Materialien inklusive (Stangen, Pylone, Equikinetic Dualgassen)
Variante 3: Einmalige Nutzung: Kleine Halle 15€/Stunde pro Mensch/Pferd - Große Halle 20€/ Stunde pro Mensch/Pferd
- Nutzung/Buchung über das Buchungssystem Reithalle
- Nutzung der gängigen Materialien inklusive (Stangen, Pylone, Equikinetic Dualgassen)
- Nutzung von mehreren Personen/Pferden gleichzeitig - Bahnregeln sind zu beachten!
- Keine externen Trainer / Unterrichtserteilung erlaubt
2.3.a Zahlungsbedingungen:
Monatsabo:
Der Monatsbeitrag ist immer bis zum 5. des Monats zu begleichen.
Zahlungsarten: Lastschrift, Überweisung in Sonderfällen auch Barzahlung.
Überweisung:
Volksbank Odenwald Katharina Sperl IBAN: DE57 5086 3513 0005 1528 87 BIC: GENODE514MIC Verwendungszweck: Reithallenabo + „Name Nutzer/Pferd“
Kündigungsfrist: Jederzeit zum Monatsende
Einmalige Nutzung / Exklusiv Nutzung:
Zahlung per Überweisung. Der Vertrag wird erst gültig mit Bestätigung des Betriebes des Zahlungseinganges. Bei Absage erfolgt keine Rückerstattung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Volksbank Odenwald Katharina Sperl IBAN: DE57 5086 3513 0005 1528 87 BIC:
2.3.b
Die aktuelle Reithallenordnung und Stallordnung ist zu beachten und folge zu leisten siehe Punkt 6
2.4. Kindergeburtstage
Gegenstand des Vertrags ist Durchführung eines Kindergeburtstages. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer/Nutzer ein Kindergeburtstag bucht und Zahlung vorab Überweist. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
ACHTUNG Termine müssen vorher schriftlich abgesprochen werden und werden dann erst zur Buchung freigeben.
Angebote:
- Option 1: Pony-Kindergeburtstag 3h Gesamt Aufenthaltszeit
- *Mit-Mach-Parcours in der Reithalle
Bis 10 Kinder 300€ *Mehr Kinder gegen Aufpreis möglich
Beinhaltet Programm, Getränke (Wasser & Apfelschorle), 2 Ponys für Reitprogramm, gedeckter Kindergeburtstagstisch, 1x Fachpersonal zur Begleitung des 3h Programms, 1-2 Helfer für Reit-Programm
- Option 2: Schatzsuche mit Pony 3h Gesamt Aufenthaltszeit
*Unsere Schatzsuche gemeinsam mit unseren Ponys bringt Spannung und schafft kreative Momente für Groß & Klein.
Bis 10 Kinder 300€ *Mehr Kinder gegen Aufpreis möglich
Beinhaltet Programm, Getränke (Wasser & Apfelschorle), 2 Ponys für Reitprogramm, gedeckter Kindergeburtstagstisch, 1x Fachpersonal zur Begleitung des 3h Programms, 1-2 Helfer für Reit-Programm
***Schatzinhalt muss von Eltern mitgebracht werden***
- Option 3: Schnitzeljagd Kindergeburtstag 3h Gesamt Aufenthaltszeit
*Verschiedene Mottos stehen hier zur Auswahl
250€ bis 10 Kinder
Beinhaltet Programm, Getränke (Wasser & Apfelschorle), gedeckter Kindergeburtstagstisch, 1x Fachpersonal zur Begleitung des 3h Programms,
***Schatzinhalt muss von Eltern mitgebracht werden***
- Option 4: 1h Pony reiten im Mit-Mach-Parcours 1h Gesamt Aufenthaltszeit
120€ 1h Mit-Mach-Parcours: inkl 2 Ponys, 1h Fachpersonal plus 1-2 Helfer & vorbereitete Ponys
2.4.a Zahlungsbedingungen / Absagereglung
Der Vertrag wird erst gültig mit Bestätigung des Betriebes des Zahlungseinganges. Bei Absage des Kunden erfolgt keine Rückerstattung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollte der Kindergeburtstag von Seite des Reitstalls abgesagt werden bieten wie 3 alternativ Termine an wo der Termin nachgeholt werden kann, weitergehende Ansprüche oder Rückerstattung sind ausgeschlossen.
Zahlungsarten: Überweisung
Überweisung:
Volksbank Odenwald Katharina Sperl IBAN: DE57 5086 3513 0005 1528 87 BIC: GENODE514MIC Verwendungszweck: Kindergeburtstag + „Name“ und Datum des Geburtstages
2.4.c Ausrüstung Reiter siehe Punkt 4
Einhaltung der allgemeinen Stall- und Reithallenordnung siehe Punkt 6.
2.4.d Die Haftungsausschluss Erklärung siehe Punkt 3 habe ich gelesen und bin Einverstanden.
Des weiteren geben wir als Betrieb die Verantwortung ab an Weitergabe und einholen der Einverständniserklärung der Eltern der Teilnehmenden Kindergbeurtstagskinder des Haftungsausschlusses.
Da wir als Betrieb werden Namen, Daten oder Kontakt der Teilnehmenden haben
(Weiter geben an Erziehungsberechtigten der Teilnehmer des Geburtstages)
2.5. Kurse / Sonderveranstaltungen
Hier gelten gesonderte AGB´s / Zahlungsbedingungen/ Stornobedingungen diese sind der Beschreibung des einzelnen Kurses zu entnehmen. Mir Zahlung oder Anzahlung wird automatisch den dazugehörigen AGB´s zugestimmt.
*Trotzdem gültig:
- Ausrüstung Reiter siehe Punkt 4
- Allgemeinde Reit- und Stallordung siehe Punkt 6
-Haftungsausschluss siehe Punkt 3
- Fremdpferde Reglung siehe Punkt 5
3. Haftung
3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsports in Kauf genommen werden muss. Pferde sind Fluchttiere und dadurch kann das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden.
3.2. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens). Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
3.3. Der Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.
3.4. Es wird empfohlen das jeder Teilnehmer am Reitsport ein Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung & Unfallversicherung zu haben.
3.5. Der Veranstalter haftet nur im Rahmen seiner vorhanden Versicherung (Schulpferdeversicherung, Leihpferdeversicherung und Reitlehrerversicherung). Er versichert das Vorliegen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
3.6 Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht/Ausritten/Kursen teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
4. Ausrüstung Reiter
4.1 Reithelm: Grundsätzlich gilt: jeder Reitende, der an den Reiteinheiten teilnimmt, muss einen passenden Reithelm tragen. Ein Fahrradhelm ist nicht ausreichend.
4.2 Sicherheitsweste: Das Tragen einer Sicherheitsweste ist nicht vorgeschrieben. Jeder darf für sich entscheiden, ob der Reitende eine solche Weste tragen soll oder nicht.
4.3 Schuhe: Jeder Reitende muss feste Schuhe mit einem kleinen Absatz (1,5cm) tragen. Turnschuhe, etc. sind ungeeignet, da der Reitende mit dem Fuß aus den Steigbügel rutschen kann. Das Tragen von Sandalen oder dünnen Stoffschuhen ist im Umgang mit Pferden untersagt.
4.4 Hose: es sind ausschließlich lange Hosen aus festem Material (nicht rutschend) zulässig. 4.5 Handschuhe: Allen Reitenden wird empfohlen Reithandschuhe beim Reiten und Führen der Pferde zu tragen.
4.6 Allgemeine Bekleidung und Ausrüstung: Die Bekleidung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. Die Kleidung darf nicht zu locker sein um ggf. Verfangen ohne ähnliches ausschließen zu können. Kleider sind für das Reiten ebenso ungeeignet.
5. Fremd Pferde Reglung
Besitzer/Teilnehmer die Fremd Pferde (Fremd Pferde sind alle Pferde nicht zu den Schulpferden des Reitstall Sperls gehören) mit auf die Anlage bringen versichern, dass:
- das Pferde frei von Ansteckenden Krankheiten oder Seuchen ist
- eine gültige Haftpflichtversicherung hat
6. Allgemeinde Stall und Reitodnung
1. Zur Reitanlage gehören: die Stallungen, die Reithalle, die Sattelkammer, die Futterkammern, die Paddocks und die Weiden.
2. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Sattel- und Futterkammern, der Reithalle und -plätze und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
3. Selbst erzeugter Müll wird stets entsorgt und nicht liegen gelassen.
4. Das Rauchen ist in den Stallungen, Nebenräumen und der Reithalle verboten.
5. Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher und nicht auf den Boden.
6. Hunde dürfen auf der Reitanlage an der Leine mitgeführt werden und sind bei sich zu behalten.
7. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
8. Fremde Pferde dürfen sich auf dem Gelände ausschließlich mit gültiger Haftpflichversicherung bewegen. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.
9. Pferdeanhänger und Transporter sollen auf den vorgesehenen Flächen geparkt werden. 10. Beim Parken bitte darauf achten, dass Hof- und Halleneinfahrt freigehalten und kein anderer behindert wird und alle Pferde noch bequem überall hindurchgeführt werden können.
11. Wir alle waren einmal klein, haben Kinder und Enkelkinder -und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle, dem Reitsport nachgehen. Somit ergibt sich für jeden von uns, egal ob Reiter oder Elternteil, eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welchen Gefahren wir dem Kind oder anderen gerade aussetzten. Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschrickt, egal ob am Putz-/Anbindeplatz oder in der Reithalle, Kinder nicht auf der Bande, der Stallfläche oder dem Putz-/Anbindeplatz herumturnen oder rund um die Hallen und Plätze laut und hektisch gespielt wird.
12. Wir sorgen dafür, dass wir und andere stets auseichend Abstand zu den Pferden halten und sich niemand direkt hinter dem Pferd aufhält.
13. Nachtruhe ab 21 Uhr, d.h. um 21 Uhr wird die Hallennutzung eingestellt.
14. Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
II. REITORDNUNG
1. In den Reithallen, auf den Außenplätzen, den Stallungen/Paddock und auf dem Putz/Anbindeplatz ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel, Erde usw. sind unverzüglich zu entsorgen. Pferdeäpfel werden nicht durchritten und somit verteilt. Der verursachende Reiter ist dafür verantwortlich.
2. Der Anbinde-/Putzplatz ist stets sauber zu verlassen.
3. Pferdeäpfel auf den Zuwegungen und den ortsnahen Straßen "abäppeln". Pferdeäpfel auf der Straße zwischen Reithalle und Ställen/Weide sind sofort zu entfernen.
4. Glanz- und Fliegenspray nur im Freien aufsprühen.
5. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen.
6. Für die Benutzung der Außenplätze und Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb freigegebenen Plätze und Weiden benutzt werden dürfen.
7. Pferde dürfen unter keinen Umständen freilaufen gelassen werden.
8. Pferde sind stets aufgehalftert und mit einem Führstrick vom Stall/Paddock/Weide zum Putz-/Anbindeplatz zu bringen.
9. Nutzung der Reithallen nur nach Belegungsplan. Schulbetrieb hat immer VORRANG.
10. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.
11. Außerhalb des Belegungsplans ist die Reithalle für alle Berechtigen gleichzeitig nutzbar. 12. Exklusive Nutzung der Reithalle außerhalb der Reitstunden nur auf Anfrage mindestens 1 Woche vor dem Wunschtermin.
13. Das Wälzen-Lassen der Pferde ist untersagt. Ist es Bestandteil der Übung durch die anleitende Person, so ist es erlaubt. Die entstandene Kuhle ist mit dem Rechen wieder einzuebnen.
14. Mach Platz für andere Reiter!
15. Halte dich an Bahnregeln und halte Abstand zu anderen Pferden und Reitern.
16. Longieren ist nur in der Reithalle zulässig, nicht auf den Außenflächen.
17. Vor Betreten und Verlassen der Reithalle hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (Tür frei? - Ist frei).
18. Das Aufsitzen sollte nicht am Putz-/Anbindeplatz, sondern erst in der Reithalle erfolgen. 19. Der Unterricht von fremden Reitlehrern – auch Privatpersonen bedarf vorheriger Zustimmung des Betreibers
20. Im Übrigen ist den Anweisungen des Betreibers im Einzelfall Folge zu leisten.